Die Abwicklung von Leasing-Verträgen
1. Der angehende Leasing-Nehmer sucht sich das zu Leasende Objekt aus, verhandelt mit dem Anbieter des Objekts den Preis und alle anderen relevanten Produkteigenschaften aus.
2. Der Leasingnehmerstellt einen Leasing-Antrag bei dem Leasingunternehmens seines Vertrauens und fügt zur Objekt- bzw. Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen bei.
2.Die Leasing-Gesellschaft führt neben seiner Bonitätsprüfung des Leasing-Nehmers eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.
3. Falls die Leasinggesellschaft den Vertrag annimt, sendet sie dem Leasingnehmer eine Ausfertigung des Leasing-Vertrages sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung.
4. Die Leasing-Gesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern.
5. Nach Erhalt des Leasing-Objektes übermittelt der Leasing-Nehmer die Abnahmebestätigung rechtsverbindlich unterschrieben dem Leasing-Geber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.
6. Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft bzw. es wird nach vorher im Leasingvertrag vereinbarten Vorgehensweisen gehandelt.
Abwicklung