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Die Abwicklung von Leasing-Verträgen

 

1. Der angehende Leasing-Nehmer sucht sich das zu Leasende Objekt aus, verhandelt mit dem Anbieter des Objekts den Preis und alle anderen relevanten Produkteigenschaften aus.

2. Der Leasingnehmerstellt einen Leasing-Antrag bei dem Leasingunternehmens seines Vertrauens und fügt  zur Objekt- bzw. Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen bei.

2.Die Leasing-Gesellschaft führt neben seiner Bonitätsprüfung des Leasing-Nehmers eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.

3. Falls die Leasinggesellschaft den Vertrag annimt, sendet sie dem Leasingnehmer eine  Ausfertigung des Leasing-Vertrages sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung.


4. Die Leasing-Gesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern.

5. Nach Erhalt des Leasing-Objektes übermittelt der Leasing-Nehmer die Abnahmebestätigung rechtsverbindlich unterschrieben dem Leasing-Geber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.

6. Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft bzw. es wird nach vorher im Leasingvertrag vereinbarten Vorgehensweisen gehandelt.

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    Ferenghi | 19.10.2009 12:47