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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
Es sind 473 Einträge im Lexikon.
Z
| Begriff |
Definition |
| Zahlungsausfallversicherung |
Ein Baufinanzierer kann sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod absichern, in dem er eine Zahlungsausfallversicherung oder auch Restschuldversicherung genannt, abschließt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit oder im Todesfall werden die Restschulden von der Zahlungsausfallversicherung übernommen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit werden die Raten 24 Monate lang von der Zahlungsausfallversicherung bezahlt.
Eine Zahlungsausfallversicherung eignet sich für alle, die regelmäßig wenigstens 15 Stunden in der Woche arbeiten, also auch für Selbstständige, Freiberufler und Teilzeitbeschäftigte.
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| Zahlungsmittelbereich |
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| Zahlungsunfähigkeit |
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| Zahlungsvertrag |
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| Zahlungsverzug |
Ein Schuldner gerät nach § 284 des BGB mit einer geschuldeten Leistung in Verzug, wenn er die Leistung »auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritte der Fälligkeit erfolgt.« Dies bedeutet also das der Schuldner erst durch eine Mahnung in Verzug gerät. Dem steht allerdings Absatz 2 des § 284 BGB gegenüber: »Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.« Dies setzt allerdings ein Verschulden des Schuldners vorauas § 285 BGB), also dann nicht, »solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.«
Auch Geldleistungen können geschuldete Leistungen sein, aus Gläubigersicht eine Geldforderung, aus Schuldnersicht eine Geldschuld. Wenn keine Zahlungsfrist oder kein Zahlungsziel vereinbart wurden kann der Gläubiger seinen Schuldner mit einer einer Mahnung in Verzug setzen. Aufgrund der niedrigen Zahlungsmoral hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Mai 2000 ein Gesetz zur Beschleunigung von fälligen Zahlungen verabschiedet. Ein Zahlungsverzug tritt nach diesem Gesetz automatisch dreißig Tage nach Rechnungslegung auch ohne Mahnung ein. Wurden Zahlungsfrist oder Zahlungsziel vereinbart, beginnt der Zahlungsverzug mit dem Ende der Frist oder der Erreichung des Zahlungsziels.
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| zedieren |
Zedieren entspricht dem Abtreten von Forderungen und Rechten an einen Zessionar.
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| Zinsen |
Der Begriff „Zins“ definiert für die Überlassung von Geld (sowohl in Sach- als auch in Finanzmitteln) über eine bestimmte Laufzeit hinweg festgelegten Gebühren. Er ist vom Schuldner (= Empfänger des Darlehens) an den Darlehensgeber (= Gläubiger) zu zahlen.
Die Bedingungen werden normalerweise in einem Vertrag(Kreditvertrag, Sparvertrag)
zwischen den beiden Parteien festgehalten. Die Höhe des Zinses richtet sich dabei nach der Bonität des Schuldners sowie der aktuellen Finanzmarktlage.
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