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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
Es sind 473 Einträge im Lexikon.
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| Begriff |
Definition |
| Tagesgeld |
Mit dem Begriff Tagesgeld werden kurzfristige Geldmarktkredite bezeichnet. Der Betrag steht extrem kurzfristig (tägliche Kündigung) zur Verfügung.
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| Teilgeschäftsfähigkeit |
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| Teilhaberwertpapier |
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| Teilvalutierungszuschlag |
Zuschlag auf die Darlehenskosten wenn das Darlehen auf mehrere Raten ausgezahlt wird.
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| Termindarlehen |
In den letzten Jahren hat das Termindarlehen auch in Deutschland Einzug gehalten. Obwohl dieses Darlehen von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird, ist das Termindarlehen nur wenigen bekannt. Häufiger kommt es in der Schweiz zum Einsatz. Der Termindarlehen unterscheidet sich erheblich von den klassischen Darlehensangeboten der Banken.
Der Termindarlehen wird ausschließlich Firmen und Unternehmen angeboten. Privatpersonen können diese Darlehensform nicht nutzen.
Der Termindarlehen bezieht sich hinsichtlich seiner Konzeption auf die Finanzierung von verschiedensten Anlageinvestitionen und von Betriebsmitteln der verschiedensten Art geeignet.
So verfügt er über eine außergewöhnlich kurze Laufzeit, die zuletzt auch an einen bestimmten Termin gebunden ist. Der Termindarlehen wird in erster Linie durch die Darlehenssumme charakterisiert. Durch die Darlehenssumme wird sowohl die Laufzeit als auch der Zinssatz bestimmt. Je höher die Darlehenssumme ist, desto länger ist auch die Laufzeit bei dem Termindarlehen.
Die Konditionen setzen sich bei dem Termindarlehen aus verschiedensten Segmenten zusammen. Vor allem die Zinssätze unterliegen erheblichen Schwankungen. Der Zinssatz wird bei dem Termindarlehen je nach Antragsteller individuell angepasst. Neben der individuellen Darlehenssumme wirkt sich jedoch auch der darlehennehmer selbst auf den Termindarlehen und seinen Zinssatz aus. Hierbei handelt es sich vor allem um die Bonität, die mit dem Darlehennehmer in Verbindung gebracht werden kann.Sondertilgungen, gleich welcher Art und Höhe, sind bei einem Termindarlehen grundsätzlich nicht möglich.
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| Tilgung |
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| Tilgungsaussetzung |
Als Tilgungsaussetzung wird im Zusammenhang mit einem Darlehen eine Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber über die Aussetzung der Zahlung des Darlehens bezeichnet.
Hierbei werden keine direkten Zahlungen zur Rückführung des Darlehens vereinbart. Es werden dem Darlehensnehmer lediglich die Zinsen berechnet. Im Gegenzug werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten und am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung des Darlehens verwendet.
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