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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
Es sind 473 Einträge im Lexikon.
P
| Begriff |
Definition |
| Pflegestufe I |
Erheblich Pflegebedürftige
Als erheblich pflegebedürftig gelten Personen, die mindestens einmal täglich Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen (z.B. beim Waschen und Essen) benötigen und überdies mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe benötigen.
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| Pflegestufe II |
Schwerpflegebedürftige
Schwerpflegebedürftig sind Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten betreut werden müssen (z. B. Aufstehen, Ernährung, Zu-Bett-Gehen) und beim Führen des Haushalts mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind.
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| Pflegestufe III |
Schwerstpflegebedürftige
Schwerstpflegebedürftige brauchen rund um die Uhr Hilfe bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder für ihre Mobilität und sind ebenfalls mehrfach in der Woche auf regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen.
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| Policenwert |
Der Policenwert ist der Wert, der sich ergibt, wenn man die Anzahl der Fondsanteile mit ihrem aktuellen Wert multipliziert.
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| Post Ident Verfahren |
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| Privatdarlehen |
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| Produktivkredit |
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