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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
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K
| Begriff |
Definition |
| Kapitalbedarfsplanung |
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| Kapitaldienstfähigkeit |
Von einer Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers wird gesprochen, wenn dieser in der Lage (fähig) ist, die zukünftigen Zinsen und Tilgungen (Kapitaldienst) aus seinen Einnahmen zu tätigen.
Jedes Kreditinstitut überprüft die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers anhand verschiedener Kriterien vor einem Kredit / einem Leasing oder einer Immobilienfinanzierung.
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| Kapitalflussrechnung |
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| Kapitalfreisetzung |
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| Kapitalwahlrecht |
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung hat man nach Ablauf des Vertrags das Recht, statt der vereinbarten Rente auch die Auszahlung eines einmaligen wertgleichen Kapitals zu wählen.
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| Kapitalzuführung |
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| Kassenkredite |
Kassenkredite sind Darlehen nach § 488 Abs. 1 BGB und fallen nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 KWG unter den allgemeinen Kreditbegriff (Forderungen an Kunden). Sie werden melderechtlich sowie aufsichtsrechtlich ebenso wie normale Kommunalkredite eingestuft. Eine Aufnahme der Kassenkredite im Verwaltungshaushalt weisen auf deren Verwendungszweck hin. Mit den Kassenkrediten sollen laufende, fällige Verwaltungsausgaben finanziert werden, sofern die entsprechenden Einnahmen (noch) nicht vereinnahmt wurden. Kassenkredite kann man aus diesem Grund als Vorfinanzierung der im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen sehen. Gemeinden dürfen nur – unter strenger Beachtung des EU-Beihilferechtes Kassenkredite gewähren.
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