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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
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G
| Begriff |
Definition |
| Garantiedarlehen |
Ein Garantiedarlehen ist ein Darlehen, bei dem ein Darlehensinstitut ein Zahlungsversprechen abgibt, dann Zahlung zu leisten, wenn bestimmte, in dem Darlehenvertrag fixierten Bedingungen, erfüllt sind.
Man nennt einen Garantiedarlehen auch eine Bankgarantie.
Garantien sind nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um schuldrechtliche Verträge, deren Inhalte und Bedingungen von den Vertragspartnern zum größten Teil selbst festgelegt werden können.
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| Gedecktes Personaldarlehen |
Reicht der Bank die Bonität eines Darlehensnehmers als Deckung nicht aus, so verlangt sie zusätzlich auch noch ein Pfand.
Dazu eignen sich vor allem Dinge, die leicht zu veräußern sind.
Ist dem darlehensgebenden Finanzinstitut die Bonität eines einzelnen Darlehensnehmer nicht ausreichend wird ein PersonalDarlehennotwendig.
Man könnte ihn auch „durch Personen gedecktes Darlehen“ nennen, denn hier dienen der Bank außer dem Darlehennehmer weitere Personen mit dem gesamten Vermögen als Sicherheit.
Um einen gedeckten PersonalDarlehenins Leben zu rufen, ist ein Bürgschaftsvertrag notwendig. Damit verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Darlehengebenden Institut, für die Schuld des Hauptschuldners aufzukommen.
Die Bürgschaft ist in §§ 765 ff. BGB gesetzlich geregelt.
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| Geldbeschaffungskosten |
Geldbeschaffungskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Diese von der Bank erhobene Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
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| Geldwäschebeauftragter |
Versicherungen, Banken sowie andere Firmen, welche mit Geld ihrer Kunden in größerem Ausmaß in Kontakt kommen bzw. dieses auch für Kunden aufbewahren, sind von Geldwäscheaktivitäten in ihrem Umfeld betroffen. Da Geldwäsche ein strafbares Delikt darstellt sind alle Unternehmen, die Geld ihrer Kunden in Verwahrung nehmen bzw. mit diesem in größeren Ausmaß in Kontakt kommen oder Einblick in den Zahlungsverkehr ihrer Kunden haben, aufgerufen, auf entsprechende Verdachtsmomente der Geldwäsche zu achten.
Deswegen muss in solchen Unternehmen ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden, welcher dem Vorstand direkt unterstellt werden soll, um die besondere Stellung dieser Position und die Problemaktik der Geldwäschebekämpfung in den Vordergrund zu stellen. Jedoch wird dies von den Kreditinstituten und den Versicherungen leider nur unzureichend umgesetzt. Der Geldwäschebeauftragte hat die Aufgabe Verdachtsmomenten nachzugehen und auf Fälle der Geldwäsche zu achten. Im Falle eines konkreten Verdachts stellt er den Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden her. Eine seiner weiteren Aufgaben ist die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf Geldwäsche. Desweiteren meldet er einen Jahresbericht über eventuelle Geldwäscheaktivitäten an die Geschäftsleitung.
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| Geldwäschegesetz |
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| Generationenvertrag |
Generationenvertrag ist der ungeschriebene Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der rentenberechtigten Generation. Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.
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| Gesamtinvestitionskosten |
Als Grundlage der Kalkulation für die Leasingrate dienen die Gesamtinvestitionskosten. Sie Umfassen neben dem Kaufpreis des Leasing-Objekts auch alle eventuell anfallenden Nebenkosten.
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