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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
Es sind 473 Einträge im Lexikon.
I
| Begriff |
Definition |
| Immobilie |
Eine Immobilie ist ein unbebautes oder bebautes Grundstück inklusive dessen Bestandteile und Zubehör (zum Beispiel ein Gebäude).
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| Immobilienblase |
Sofern die Preise für Immobilien (Häuser und Grundstücke) in Folge von Spekulationen extrem steigen spricht man von eine Immobilienblase. Diese Art der Spekulation führt zu einer Überbewertung der Immobilien. Diese Immobilien erleiden einen drastischen
Am Anfang der Immobilienblase steht eine steigende Nachfrage nach Objekten in einer bestimmten Region und Immobilienkäufer zahlen immer höhere Preise. Auf diese Weise steigt das Preisniveau und die Immobilien gelten in den Augen der Kreditinstitute als wertvoller. Die Kreditinstitute vergeben deshalb immer höhere Hypotheken (Grundschuld) mit dieser Immobilie als Sicherheit. Diese Entwicklung setzt sich so lange fort, bis die Nachfrage nach Immobilien nachlässt. Nun beginnt eine Abwärtsbewegung bei den Immobilienpriesen, da viele Immobilienbesitzer versuchen, ihre Häuser wieder zu verkaufen, da sie einen Wertverluste fürchten. Dadurch wird das Immobilienangebot in der entsprechenden Region noch einmal größer. Als Folge davon werden die Immobilienpreise weiter fallen und die Banken überprüfen die Sicherheiten und verlangen eventuell weitere Sicherheiten. Am Ende einer Immobilienblase stehen häufig zahlreiche Zwangsversteigerungen und sowohl die Immobilienbesitzer als auch die Banken erleiden Verluste.
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| Immobilienfonds |
Investmentfonds ,bei denen das Anlagekapital in Immobilien, Grundstücke und Gebäude investiert werden, nennt man Immobilienfonds. Grundsätzlich unterscheidet man die folgende Arten:
- Offene Immobilienfonds
- Geschlossene Immobilienfonds
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| Immobilienkredit |
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| Inhaber |
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| Inkasso |
Der Einzug von Forderungen ist mit dem Begriff Inakasso gemeint.
Für den geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen ist nach § 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) im Gegensatz zum geschäftsmäßigen Ankauf fremder Forderungen Erlaubnispflicht.
Es wird zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen unterschieden:
- dem Einziehen von Forderungen im Auftrag des Schuldners
- der Einziehungsermächtigung, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen
- Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung)
- der Vollabtretung (Forderungskauf - Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung).
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| Innengesellschaft |
Sofern eine Gesellschaft nach aussen nicht als Gesellschaft zu erkennen ist, spricht man von einer Innengesellschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nach außen hin nicht als solche verpflichtet werden, da nur einige von ihnen im eigenen Namen auftreten. Soweit sie ihre Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft ausgeübt haben, besitzen sie einen Rückgriffsanspruch gegen die anderen Gesellschafter nach den Grundsätzen des Auftragsrechts.
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