Voraussetzungen der Rürup Rente
Voraussetzungen der Rürup-Rente
Im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sind die Beiträge zur Rürup-Rente unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:
Im Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorgesehen sein.
Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
Die Ansprüche sind weder vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.