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Steuern bei der Rürup Rente

So fördert der Fiskus die Rürup-Rente

Während der Ansparphase

Es gilt, dass die Beiträge zu Rürup-Verträgen gestaffelt von 2005 an als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 waren davon 60 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 % (im Jahr 2008 also 66 %).

Die in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Es gilt eine Förderhöchstgrenze von 20.000 €, bei Verheirateten 40.000 €. Dies gilt allerdings nur für Freiberufler und Selbstständige, welche nicht in in ein berufsständiges Versorgungswerk einzahlen. 2008 können maximal 13 200 Euro bzw. 26 400 Euro (66 Prozent) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wobei Jedes Jahr der abziehbare Prozentsatz um zwei Prozentpunkte steigt. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 60 000 Euro könnte 2008 5320 Euro absetzen.

Steuerjahr
Steuerlich ansetzbarer Prozentsatz

2005

60 %

2006

62 %

2007

64 %

2008

66 %

2009

68 %

2025

100 %

Nachfolgende Tabellen zeigen, wie hoch der steuerwirksame Spielraum für Rürup-Prämien ist. Dies ist abhängig vom Einkommen.
Es wurden die für 2008 abziehbaren Beträge (66 Prozent) sowiie die Steuerersparnis berechnet.

Arbeitnehmer, Single

Bruttoeinkommen

Maximal geförderter Rürup-Beitrag

Abziehbare Beiträge 2008 (66 Prozent)

Steuerersparnis 2008

100 000 €

7344 €

4847 €

2148 €

60 000 €

8060 €

5320 €

2357 €

55 000 €

9055 €

5976 €

2625 €

50 000 €

10 050 €

6633 €

2764 €

45 000 €

11 045 €

7290 €

2850 €

40 000 €

12 040 €

7946 €

2902 €

35 000 €

13 035 €

8603 €

2921 €

 

Annahme: Bruttoeinkommen entspricht zu versteuerndem Einkommen

 

 

 

Arbeitnehmer, verheiratet

Bruttoeinkommen in Euro

Maximal geförderter Rürup-Beitrag

Abziehbare Beiträge 2008 (66 Prozent)

Steuerersparnis 2008

100 000 €

27 344 €

18 047 €

5830 €

60 000 €

28 060 €

18 520 €

5811 €

55 000 €

29 055 €

19 176 €

5771 €

50 000 €

30 050 €

19 833 €

5714 €

45 000 €

31 045 €

20 490 €

5734 €

40 000 €

32 040 €

21 146 €

5432 €

35 000 €

33 035 €

21 803 €

4604 €

 

 

   
 

Während der Rentenphase

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (sog. Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohorte).

In 2005 erstmals ausgezahlte Renten mussten dauerhaft zu 50 % versteuert werden. Genauer gesagt wurden 50 % der ersten vollen Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 %-Punkte an, danach bis 2040 um 1 %-Punkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten dauerhaft voll zu versteuern.

Bei Rentenbeginn 2006 ergibt sich also ein steuerpflichtiger Prozentsatz von 52 %. Beträgt die erste volle Jahresrente im Jahr 2007 z. B. 10.000 Euro, so sind hiervon 5.200 Euro steuerpflichtig. 4.800 Euro werden lebenslang als steuerfreier Betrag festgeschrieben. d.h. jegliche Rentensteigerung wird zu 100 % besteuert.

Demgemäß ergeben sich in der Auszahlungsphase folgende steuerpflichtige Anteile:

 
Beginn Rentenphase 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 ab 2040

zu verst. Anteil

83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 %

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    Ferenghi | 19.10.2009 12:47