Sparformen bei der Riesterrente
Welche Sparformen sind bei der Riester-Rente förderfähig:
- Banksparplan, welcher zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt wird, über welche dann die Auszahlunge statt findet.
- die klassische Private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- Fondssparpläne sowie Pensionskasse, Pensionsfonds und auch Direktversicherungen
Sämtliche Kosten (Aufschläge, Depotgebühren, usw) sind bei einem staatlich geförderten Banksparplan, einem Fondssparplan oder einer klassischen oder fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung klar festgelegt und somit kann der Anleger nachvollziehen wie hoch sein Sparanteil ist
Den Kapitalerhalt eines staatlich geförderten Banksparplans, einem Fondssparplan oder einer klassischen oder fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung müssen die Anbieter garantieren. Da die Fondgesellschaften sowie Versicherungen diese Garantien mithilfe von Aktienfonds nicht darstellen können verwenden sie sogenannte Wertsicherungsmodelle. Der Aktienanteil in den Sparplänen ist maximal so hoch, dass Verluste an den Aktienmärkten bis zum Ende der Laufzeit durch die sicheren Erträge der Renten ausgeglichen werden. Versicherungen verwenden statt der Rentenfonds meist den Deckungsstock der eigenen klassischen Lebensversicherungen für die Kapitalgarantie.
Rückwirkend zum 01.01.2008 werden im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbstgenutzten Immobilen (Eigenheimrente gefördert.