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Die Rürup-Rente

Eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge ist die Rürup-Rente. .

Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird als monatliche Rente lebenslang ausgezahlt.

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    Ferenghi | 19.10.2009 12:47