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Nachteile der Rürup Rente

Nachteile der Rürup-Rente

- Die Beiträge zu Rürup-Renten können nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden (siehe Steuern).

- Bei der Rürup-Rente besteht keinn Kapitalwahlrecht – die Auszahlung kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres als Leibrente erfolgen.

- Die Rentenzahlungen werden vom Rentenbeginn an versteuert.

- Die Rürup-Verträge können weder übertragen noch verschenkt oder beliehen werden. Desweiteren ist auch eine vorzeitige Kündigung bzw. die Auszahlung zum Rückkaufswert ausgeschlossen. Eine Beitragsfreistellung ist möglich.

- Das eingezahlte Kapital verfällt beim Tod des Sparers. Bei einigen Anbietern ist jedoch eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente möglich. 

- bei der Rürup-Rente gibt es keine Rentengarantiezeit. Dies bedeutet, dass beim Tod des Sparers keine weiteren Zahlungen aus dem eingezahlten Betrag erfolgt. Es kann jedoch eine eine HinterbliebenenRente für den Ehegatten vereinbart werden.

- Falls die Jahreshöchstgrenze ausgenutzt werden soll und zusätzliche Beiträge geleistet werden , werden zusätzliche Gebühren erhoben, welche sofort anfallen.

Während bei Riesterrenten eine Übertragung des Sparguthabenes abzüglich einer tarifabhängigen Bearbeitungsgebühr auf einen Drittanbieter stets möglich sein muss, gibt es nur wenige Anbieter von Basisrenten, die einen Übertrag des Kapitals auf Dritte ermöglichen. Meist besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und in den Vertrag eines Wettbewerbers einzuzahlen.

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    Ferenghi | 19.10.2009 12:47