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Funktionsweise der Riesterrente

Die Riester-Rente zählt zu den Ergänzungen zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiweilliger Basis.

Nur auf die Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen, welche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind, werden Zulagen gewährt.


Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

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    Ferenghi | 19.10.2009 12:47