Home Riester-Rente Bedingungen

Bedingungen an Produkte der RiesterRente

Zertifizierungsvoraussetzungen

 

- Die Summe der eingezahlten Beiträge (staatliche Zulage + Eigenleistung) muss vom Anbieter garantiert werden


- Leistungen dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden. 

- Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist.


-  Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.

-  Bestimmte Informationen (z. B. über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, u. Ä.) müssen bereitgestellt werden.


-  Es muss eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit vorhanden sein.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber dem Anbieter weitreichende Informationspflichten auferlegt, z. B. über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage.

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    Ferenghi | 19.10.2009 12:47