Bedingungen an Produkte der RiesterRente
Zertifizierungsvoraussetzungen
- Die Summe der eingezahlten Beiträge (staatliche Zulage + Eigenleistung) muss vom Anbieter garantiert werden
- Leistungen dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden.
- Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist.
- Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
- Bestimmte Informationen (z. B. über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, u. Ä.) müssen bereitgestellt werden.
- Es muss eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit vorhanden sein.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber dem Anbieter weitreichende Informationspflichten auferlegt, z. B. über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage.