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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
Es sind 473 Einträge im Lexikon.
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| Begriff |
Definition |
| Sicherungsschein |
Unter dem Sicherungsschein wird im allgemeinen eine Urkunde verstanden, aus welcher ersichtlich ist, dass im Falle einer Zahlunsunfähigkeit oder einer Insolvenz des Schuldners die vereinbarte Leistung versichert ist. Im Versicherungsfall ist die Versicherung des Schuldners zur Haftung gegenüber dem Gläubiger verpflichtet.
Wenn ein Fahrzeug durch ein Kreditinstitut finanziert oder geleast wird, so wird von dem finanzierenden Institut normalerweise ein Sicherungsschein verlangt, dass das Fahrzeug Haftpflicht und Kasko versichert ist. In diesem Sicherungsschein wird von dem Versicherer der Leistungsumfang der Versicherung bestätigt. Gleichzeitig erklärt der Versicherer, den Leasing- bzw. Kreditgeber zu informieren, wenn
- der Versicherungsnehmer den Versicherungsumfang kündigt.
- der Versicherungsnehmer Versicherungsumfang ändert
- ein Schadenfall eingetreten ist
- der Versicherungsnehmer in Leistungsrückstand gerät.
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