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Darlehen, Kredite, Versicherungen, Leasing
Es sind 473 Einträge im Lexikon.
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| Begriff |
Definition |
| Abnahmebestätigung des Leasing-Objekts |
Nachdem ein Lieferant das Leasingobjekt an den Leasing-Nehmer geliefert hat, ist dieser verpflichtet dieses Leasing-Objekt sofort auf Mängel,Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag zu überprüfen.
Dieses Ergebnis hat der Leasing-Nehmer unverzüglich dem Leasing-Geber zu übermitteln. Mit der Abnahme des Leasing-Objekts beginnt die Vertragfslaufzeit des Leasingvertrags.
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